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Sonstiges

Für Dienstleister


Sehr oft lesen und beantworten wir Beschwerden, die auf reines Nichtwissen beruhen.
Dies ist zwar kein Problem, aber für uns immer zeitaufwendig und lästig.
Wir prüfen entsprechend den uns gegebenen Möglichkeiten alle Unterlagen auch auf Plausibilität.

Einfaches Beispiel einer Plausibilitätsprüfung:

Glasreinigung Fläche: 1000,00 m²
m²-Preis Angabe für dieses Objekt: 0,80 EUR/m²
Angebot:1000,00 m² x 0,80 EUR/m² = 800,00 EUR

Angabe zur m²-Leistung für dieses Objekt: 20,0 m²/h
Angabe zum SVS Glasreiniger: 25,00 EUR/h
Daraus folgt: 1000,00 m² / 20,0 m²/h = 50,0 Stunden
aber 50,0 h x 25,00 EUR/h ergeben 1.250,00 EUR (?)
Differenz = 450,00 EUR ==>
56,25 % bezogen auf den Angebotspreis.

Ähnliche Berechnungen führen wir zur Prüfung der Angaben in den Erläuterungen der SVS und zu den Angaben zur Anwesenheit der Objektleiter durch.
Wir rechnen alle Angaben nach und prüfen diese auf Plausibilität.
Dafür werden wir bezahlt.
Ein Bieter, dessen Angaben einen entsprechenden Prozentsatz abweichen,
ist als "nicht geeignet" einzustufen und damit von der weiteren Auswertung auszuschließen!

Noch ein gesonderter Hinweis:

Schicken Sie mit den Verdingungsunterlagen bei Ausschreibungen des öffentlichen Dienstes nur die geforderten Blätter - aber alle - zurück. Manchmal sind diese Blätter auch irrelevant und nicht prüfbar, aber die Bearbeiter bestehen auf deren Dasein. Dies gilt zum Beispiel für Abforderungen über Umsatz, Personalbestand, Schulungen, Referenzen usw.! Der Nachweis von Zertifizierungen ist je nach Abforderungstext aber wichtig. Bestimmte Daten dürfen zwar nicht gewertet werden, aber in Unkenntnis und unter fälschlicher Bezugnahme auf die VOB werden oft zu viele Unterlagen abgefordert.
Dies können wir leider auch nicht immer verhindern.


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