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Gutachten


Solange die Qualität in den Objekten eines Auftraggebers soweit stimmt, dass von den Nutzern keine Beschwerden kommen, wird kaum jemand versuchen, ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden.
Dies hat den Nachteil, dass möglicherweise aufgrund langjähriger Laufzeiten dadurch eine Überzahlung von Auftragnehmern stattfindet, die bei einer intensiven Kontrolle derselben schon bedenkliche Höhen annnehmen kann.

Wichtig:
Jeder Auftraggeber überzahlt seinen Auftragnehmer. Dies ist kein Problem. Die Höhe der Überzahlung in Prozent ist prinzipiell auch noch nicht das Problem. Die Umrechnung der prozentualen Überzahlung in den effektiven Wert - erst dann sieht man das Problem!

Als Beispiel:

mit 10 % Überzahlung und funktionierender Leistungserbringung könnten Sie möglicherweise leben, wenn alles funktioniert.

Aber: nur 10 % Überzahlung bei 500,0 TEUR Jahreskosten sind 50.000,00 EUR.


< Sichern Sie sich persönlich aus diesem Grund für solche Fälle ab >


Lassen Sie durch ein fachlich untersetztes Gutachten die tatsächlich erbrachte Leistung als Kosten der normalen Unterhaltsreinigung durch uns ermitteln und setzen Sie danach die monatliche oder jährliche Rechnungssumme dagegen.
Wir erläutern Ihnen hierzu die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge.

Gleiches gilt für Qualitätsmängel. Diese sind zu 95 % auf betriebswirtschaftliche Differenzen zurückzuführen. Sie erhalten nicht die Leistung, für die Sie bezahlen - obwohl Sie "viel (?)" bezahlen. Auch in diesem Fall hilft ein Gutachten zur Aufdeckung von Missverhältnissen.

Wenn alles passt - dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Sollten wir Ihr Interesse an einer Gutachtenerstellung geweckt haben, tragen Sie bitte im Impressum im Eingabefeld Ihre Kontaktdaten ein. Wir setzen uns mit Ihnen kurzfristig in Verbindung!


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