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Allgemeines

Für Dienstleister


Falls Sie sich auf diese Seite "verirren" - hier unsere Philosophie:

Wir sichern allen Bietern / Dienstleistern zu, dass eine Auswertung durch uns immer fair, unter strikter Einhaltung der aktuellen VOL/A, des GWB und der VgV sowie entsprechend der Bekanntgaben in den Vergabeunterlagen durchgeführt wird.

Des Weiteren haben wir aber auch
nicht vor, bei unseren (und später Ihren) Kunden "verbrannte Erde" zu hinterlassen! Dies bedingt, dass wir die Machbarkeit Ihrer Leistungsangaben genau betrachten sowie die Auskömmlichkeit der von Ihnen kalkulierten Stundenverrechnungssätze entsprechend unserer Möglichkeiten prüfen.
Beachten Sie
keine Prüfsummen, diese sind nur für uns von Bedeutung und können je Blatt verschieden sein.
Kalkulieren Sie immer so, dass die Leistungserbringung für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter
machbar ist. Nachforderungen durch das Eingeständnis nicht erkannter Kosten werden später nicht akzeptiert. Nutzen Sie trotz eventueller "kann"- Bestimmung immer die Möglichkeit zur Objektbesichtigung.

Eine wichtige Information für Sie:

Ein Großteil der Auftraggeber im öffentlichen Dienst ist von der Auftragsvergabe an "Billigheimer" weg.

Auch in diesem Bereich wurde inzwischen dazu gelernt:
Wer billig kauft - kauft zweimal.

Wir sind nur für Auftraggeber tätig, die die reine Wirtschaftlichkeit bei der Vergabe betrachten wollen. Es wird bis auf kleinere Ausnahmen (Glasreinigung in geringem Umfang nach Angebotspreis) genau gemäß einem im Rahmen der Auswertung nicht mehr beeinflußbaren Punktesystem gewertet.
Die Höhe der Prozentpunkte je Kriterium liegt immer im Ermessen unseres Auftraggebers, wird ihnen aber in den Ausschreibungsunterlagen mitgeteilt.


Hinweise zum Ausfüllen von Verdingungsunterlagen, die durch uns erstellt wurden:

1. Falls Sie Handversionen nutzen, schreiben Sie bitte deutlich und runden Sie nach der zweiten Stelle hinter dem Komma nach kaufmännischen Regeln. Achten Sie bei Übertragungen in Summenblätter oder in Deckblätter bitte auch auf den geforderten Netto- oder Bruttobetrag.

2. Bei Nutzung der Mailversionen sind alle Felder, die Sie ausfüllen müssen, überschreibbar. Die Durchleitung des jeweils obersten SVS ist nur zur Vereinfachung, gleiches gilt auch für den SVS zur Grundreinigung.

3. Haken Sie im Hinweisblatt zu Ihrer Sicherheit alle Positionen ab - so können Sie nichts vergessen.

4. Kalkulieren Sie alle Richtleistungen mit Sachverstand. Es ist für Sie unangenehm, peinlich und kostet dazu noch Geld, wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeiter zur Probereinigung oder auch während der Vertragslaufzeit nicht in der Lage sind, unsinnige Richtleistungsangaben zu bestätigen.
Jede Leistungserbringung braucht Zeit, beachten Sie aus diesem Grund immer die Forderungen des Leistungsverzeichnisses der Raumgruppe und die örtlichen Gegebenheiten.

nur einige Beispiele:

Die Spitze waren 245 m²/h im Sanitärbereich Kindergarten S5 bei vollem Leistungsverzeichnis.
(Der Bieter war ein bekanntes großes Reinigungsunternehmen)

Auch 480 m²/h für Treppenreinigungen sind ebenfalls keine Ausnahmen. Hier empfielt es sich, den Kalkulatorzeitweilig zur Treppenreinigung abzustellen!

Für die Flurreinigung mit kleinen Fluren (bis 40 m²) und vollem LV kalkulieren Bieter mit 680 m²/h.

240 m²/h für Aufzüge / Fahrstühle sind keine Seltenheit : 1,44 m²/ 240 m²/h = 21,6 Sekunden ohne Rüstzeit
In dieser Zeit ist mancher Aufzug nicht einmal nach dem Drücken der Ruftaste da!

5. Kalkulieren Sie Ihre SVS nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Wir schulen unsere Auftraggeber und diese werden später jeden Versuch einer “Auftragsnachsanierung” unterbinden.
Beachten Sie hierzu auch die unterschiedlichen Vertragspunkte des Vertragentwurfs. Wenn Sie keinen Gewinn aus einem Auftrag ziehen und unter Umständen noch Leistungen eines anderen Dienstleisters bezahlen müssten (Ersatzvornahme), gefährden Sie die Existenz Ihrer Firma!

Angebote mit einem SVS von
weniger als 170 % des Tariflohnes werden prinzipiell als problematisch eingestuft und einer gesonderten erweiterten Prüfung unterzogen.

Das Entsendegesetz bietet des Weiteren endlich die Möglichkeit, die Ausbeutung von Mitarbeitern zu verhindern! Wenn Ihre Beschäftigten drei Stunden arbeiten, müssen diese auch für diese drei Stunden Lohn erhalten! Lassen Sie Ihre Mitarbeiter auch nicht nach erbrachter Leistung arbeiten.

Sind Leistungen nicht machbar, liegt es in 99 % aller Fälle am Kalkulator! Geben Sie aus diesem Grund nur Richtleistungen an, die auch machbar sind - prüfen Sie die Werte Ihres Kalkulators! Auftraggeber haben einen durchsetzbaren Anspruch auf Erbringung der in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Leistungen - ggf. auch auf Ihre Kosten. Lesen Sie die VOL/B durch.
Beachten Sie immer die von uns berechneten Grenzwerte (Leistungswertobergrenzen). Diese sind schon hinreichend durch uns aufgerundet und liegen in der Machbarkeit hart an der Grenze.


Sonstige Informationen für Dienstleister

Sollten Sie Hinweise oder Fragen an uns haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular im Impressum.


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